Tiefgaragenordnung: Auf einem Stellplatz darf kein Plastik gelagert werden
Hat eine Mieterin eine Wohnung gemietet, zu der ein Tiefgaragenstellplatz gehört, so darf die Vermieterin verlangen, dass dort lediglich Fahrzeuge abgestellt werden und die Fläche nicht als "Materiallager" genutzt wird. Lagert die Mieterin dort Kartons und Plastikmaterial, so muss sie die Materialien wegschaffen. Denn grundsätzlich dürfe ein Mieter Garagen und Stellplätze nur im Rahmen des Vertragszweckes nutzen - es sei denn, es werde vertraglich etwas anderes vereinbart. (Das Gericht zog im Übrigen unter anderem die "Reichsgaragenordnung" von 1939 zur Lösung des Falles hinzu.) (AmG München, 433 C 7448/12) (Siehe auch VwG Darmstadt - 3 K 48/12)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
Betriebskosten: Solange der Mieter die Abrechnung nicht einsehen darf, darf er schmollen
Ist ein Vermieter nicht bereit, einem Mieter die von diesem gewünschte Einsicht in die Betriebskostenabrechnung zu gestatten, so braucht der Mieter eine sich aus der Abrechnung ergebende Nachzahlung für die Dauer der Weigerung nicht zu leisten. (Hier war der Vermieter zugleich Geschäftsführer einer für die Treppenhausreinigung zuständigen GmbH, die ihrerseits als Subunternehmer eine andere GmbH einsetzt. Der Vermieter war der Ansicht, dass er deshalb deren Belege dem Mieter nicht vorzulegen braucht. Das Landgericht Bremen war anderer Ansicht.) (LG Bremen, 1 S 107/11)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
Nachbarrecht: Schon ein Hahn kräht laut genug...
Eine Kommune darf einem Hausbesitzer, dessen Anwesen in einem reinen Wohngebiet liegt, vorschreiben, "die in seinem Hühnerstall gehaltenen männlichen Geflügeltiere (Zwerghähne und Fasane) auf ein Exemplar zu reduzieren". Und dies aus Gründen des Lärmschutzes; die Haltung von mehr als einem männlichen Geflügeltier sei "nicht gebietsverträglich". (VwG Arns-berg, 4 K 555/12)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
Nachbarrecht: Traditionelles Backhaus darf weiter qualmen und rauchen
Der Nachbar eines traditionellen Backhauses, das seit mehr als 150 Jahren ununterbrochen in Betrieb ist, kann auch dann nicht verlangen, dass die Gemeinde dem Betreiber der Backstube strengere Auflagen und kürzere Benutzungszeiten auferlegt, wenn er sich vom "beißenden Rauch der Holzfeuerungen" stark belästigt fühlt. Sind bereits Einschränkungen dahingehend eingehalten, dass nur von Mittwoch bis Freitag in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr sowie am Samstag bis 15 Uhr gebacken werden darf und ein höherer Schornstein sowie eine optimiertere Abgasverbrennung installiert wurden, so habe es damit sein Bewenden, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Überschreiten die vom Backhaus ausgehenden Rauch- und Geruchsimmissionen weder deren Grenzwerte noch die EU-Feinstaubrichtlinie, so müsse der Nachbar an den vier Backtagen zu den Backzeiten seine Fenster geschlossen halten, wenn er die Immissionen vermeiden wolle. Das traditionelle Backen im Ortskern (seit 1847) unterscheide sich allein deswegen von anderen Backhäusern, weil es nie aufgegeben wurde. Außerdem existierte es schon lange Zeit, ehe der "quengelnde" Nachbar dorthin zog. (VwG Stuttgart, 2 K 2749/09)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
Baurecht: Wenn eine Treppe mit Lift nur noch 92 cm breit ist...
Der Mieter einer in der dritten Etage gelegenen Wohnung in einem Zwölf-Parteien-Haus, der ohne Einschaltung des örtlichen Bauamtes (wenn auch mit Genehmigung des Vermieters) für sich (88 Jahre alt) und seine Ehefrau (80 Jahre) einen Treppenlift einbauen lässt, muss die Anlage wieder entfernen, wenn die Treppen dadurch nicht mehr mindestens einen Meter breit sind. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Häuser mit maximal zwei Wohnungen. Der Ausbau ist unabhängig davon vorzunehmen, dass die Mindestbreite nur um wenige (hier: 8) Zentimeter unterschritten ist. Brandschutzvorschriften sind der Grund dafür.
(VwG Gelsenkirchen, 5 K 2704/12)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
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