Eigenbedarf: "Uneinsichtiger" Mieter muss sogar nachträgliche Mieterhöhung akzeptieren
Streiten sich Vermieter und
Mieter wegen einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter, was sich über
Jahre hinzieht, so kann der Vermieter - obsiegt der schließlich im
gerichtlichen Verfahren - für die Zeit vom Kündigungszeitpunkt bis zum
endgültigen Auszug aus der Wohnung die Miete in der Höhe nachberechnen, die für
ihn inzwischen auf dem freien Mietmarkt erzielbar gewesen wäre. Dies unabhängig
davon, dass er selbst in die Wohnung erziehen wollte und schließlich auch
eingezogen ist. (Zu berücksichtigen hat er jedoch dabei, dass gegebenenfalls
die "Mietpreisbremse" zu beachten ist, die bei einer Neuvermietung
nur eine moderate Mieterhöhung zulässt.) (BGH, VIII ZR 17/16)
Quelle: IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büse