Eigentumswohnung: Neue Balkone müssen auch von denen bezahlt werden, die gar keinen haben...
Müssen in einer
Wohnungseigentumsanlage die Balkone erneuert werden, so haben sich daran auch
diejenigen Eigentümer zu beteiligen, die nicht über einen Balkon verfügen.
Begründung: Konstruktive Bestandteile, also solche Anteile eines Gebäudes, die
für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, seien
"zwingendes Gemeinschaftseigentum". Da eine Sanierung der Balkone
beschlossen worden war, sei zwingend auch Gemeinschaftseigentum betroffen.
Deshalb müssten die Kosten für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums von
allen Wohnungseigentümern anteilig getragen werden, weil - was möglich gewesen
wäre - "eine abweichende Regelung" von den Wohnungseigentümern nicht
getroffen worden sei.
(AG Köln, 215 C 133/14)