Zeigt sich Schimmel, sollte der Vermieter davon erfahren
Mieter sind verpflichtet, den Vermieter zeitnahe
darüber zu informieren, wenn in der Wohnung sich Mängel zeigen, zum Beispiel
eine Schimmelbildung an den Wänden. Geschieht das nicht, so können sie sich
schadenersatzpflichtig machen. Andererseits: Ist dem Vermieter ein Mangel
rechtzeitig gemeldet worden, so braucht der Mieter weitere
"Meldungen" nicht folgen lassen, wenn der Vermieter (zunächst)
nicht reagiert. Verschlimmern sich dadurch die Schäden (hier eine verstärkte
Schimmelbildung betreffend), so darf der Mieter die Minderung der Miete an
dem aktuelle Stand des Schimmelbefalls ausrichten. (BGH, VIII ZR 317/13)